Ambulante Intensivpflege kommt in Frage, wenn ein Mensch zwar als austherapiert gilt und deshalb nicht mehr im Krankenhaus bleiben darf, er aber weiter intensivpflegepflichtig ist. In der Regel ist dies angezeigt, wenn er künstlich beatmet wird, häufig abgesaugt oder unter ständiger Begleitung und Beobachtung einer Pflegefachkraft stehen muss. In solchen Fällen bieten wir eine ambulante Überwachung, Behandlung und Pflege durch Pflegefachkräfte rund um die Uhr als Lösung! Eine derartige Intensivpflege zuhause ist eine Versicherungsleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, alles Notwendige zu organisieren!