Unter Behandlungspflege versteht man jene Leistungen der ambulanten Pflege, die vom Arzt verordnet werden. Die Kosten dieser Leistungen müssen unter den Voraussetzungen der Richtlinien zur häuslichen Krankenpflege und des SGB V von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden. Hierzu zählen beispielsweise:
- Medikamentengabe/Einnahmekontrolle
- Injektionen (z. B. von Insulin oder Clexane)
- Anlegen und Wechseln von Wundverbänden, Verbänden, Kompressionsverbänden
- An- und Ausziehen von medizinischen Kompressionsstrümpfen
Der Anspruch hierauf besteht auch, wenn alle anderen Pflegeleistungen von den Angehörigen selbst erbracht werden. Diese Leistungen müssen von professionellen Pflegedienstleistern erbracht werden, die Vertragspartner der Gesetzlichen Krankenversicherung sind. Das Pflegeteam Cerstin Hofmann ist ein solcher Partner der GKV.
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